Der Nachteilsausgleich ist eine besondere Förderung, die SchülerInnen mit Schwierigkeiten in einem bestimmten Bereich erhalten können, dazu zählen vor allem die Legasthenie, LRS und Dyskalkulie. Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel bei Wikipedia (hier), der das Thema kurz und knapp verdeutlicht.
Ein Nachteilsausgleich kann manchmal eine gute Unterstützung sein. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten der Förderung, zum Beispiel kann die Note in Rechtschreibung ausgesetzt werden, oder der Schüler bekommt mehr Zeit bei einer Arbeit. Es gibt jedoch auch SchülerInnen, bei denen sich eine Notenbefreiung ungünstig auf die eigene Lernmotivation auswirken kann. Es ist ratsam, dies mit dem Klassenlehrer und Lerntherapeuten Ihres Kindes zu besprechen. Ein Nachteilsausgleich wird immer von der Schule ausgegeben. Ein Gutachten ist keine Voraussetzung, einen Nachteilsausgleich zu erhalten, kann aber unter Umständen hilfreich sein.
Einen Nachteilsausgleich gibt es auch für StudentInnen.
Beim Bundesverband Legasthenie & Dyskalkulie (BVL) finden Sie sehr viele Informationen zum Thema. Hier bekommen sie auch den aktuellen Erlass für NRW, der Aufschluss gibt über einen eventuellen Nachteilsausgleich für Betroffene:
https://www.bvl-legasthenie.de/landesverband-nrw
Gerne berate ich Sie hierzu ausführlich, sprechen Sie mich einfach an!